Aktuelle Nachrichten

Hier erfahren Sie immer aktuellste Nachrichten von Werner Eisele Ihrem Haus- und Grundstücksmakler in Hamburg oder auch ganz allgemeine Themen rund um die Immobilienbranche.

10 Oktober
Bundesrat beschließt Erleichterungen für Balkonkraftwerke

Nach dem Bundestag billigte nun auch der Bundesrat die Gesetzesänderungen zu Balkonkraftwerken. Demnach dürfen Vermieter und Eigentümergemeinschaften ihre Zustimmung für das Anbringen nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Es gibt jedoch auch Ausnahmen.

Balkonkraftwerke sind privilegierte Vorhaben

Mit der Gesetzesänderung zählen Steckersolaranlagen – auch bekannt als Balkonkraftwerke – zu den sogenannten privilegierten Vorhaben. Genau wie bisher schon bei baulichen Veränderungen, die zum Beispiel benötigte Barrierefreiheit schaffen oder dem Laden von Elektrofahrzeugen dienen, können Eigentümergemeinschaften den Einbau von Steckersolaranlagen zur Stromerzeugung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Zwar konnten Eigentümer und Eigentümerinnen bereits bisher mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft ein Balkonkraftwerk installieren. Diese Zustimmung zu erhalten habe sich jedoch oft als schwierig erwiesen, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Gleichermaßen haben Mieterinnen und Mieter nun einen Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters zur Installation einer Steckersolaranlage. Ausnahmen gibt es zum Beispiel bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen.

Balkonkraftwerk: so funktioniert’s

Balkonkraftwerke bestehen in der Regel aus zwei bis drei Solarmodulen und einem Wechselrichter. Der Wechselrichter wandelt den erzeugten Solarstrom in normalen Haushaltsstrom um. Das Solarmodul wird z. B. am Balkongeländer befestigt und angeschlossen. Sobald das Modul Strom erzeugt, läuft der Stromzähler langsamer, denn die im Haushalt angeschlossenen Geräte nutzen zuerst den Solarstrom, bevor sie wieder auf Strom aus dem öffentlichen Netz angewiesen sind.

Aktuell ist die Einspeiseleistung von Balkonkraftwerken nach deutschem Recht auf maximal 800 Watt begrenzt. Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist gesetzlich vorgeschrieben – wurde jedoch im Rahmen des Solarpakets im April 2024 stark vereinfacht und erfordert nur noch wenige Daten. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr notwendig.

Artikel lesen

Weitere Aktuelles-Beiträge

9 Oktober
Jetzt neu: Haus zum Kauf in Hamburg-Niendorf

***RESERVIERT*** Ältere Dame in liebevolle Hände abzugeben … viele Möglichkeiten unweit des Niendorfer Geheges ***RESERVIERT*** In einer äußerst gefragten Lage des familienfreundlichen Stadtteils Niendorf, wurde im Jahre 1925 dieses solide Wohnhaus, in massiver Bauweise errichtet. Nach erfolgtem Anbau im Jahre 1962 verfügt das Ein-/ Zweifamilienhaus über ca. 120 m² Wohnfläche auf zwei Ebenen. Die… Weitere […]

Artikel lesen
9 Oktober
Jetzt neu: Grundstück zum Kauf in Hamburg-Niendorf

***RESERVIERT*** Gefragte Lage mit vielen Möglichkeiten unweit des Niendorfer Geheges ***RESERVIERT*** Auf dem ca. 763 m² großen Grundstück lassen sich so manche Gartenpartys und Kindergeburtstage feiern. Auch Hobbygärtnern stehen hier vielfältige Varianten offen. In einer äußerst gefragten Lage des familienfreundlichen Stadtteils Niendorf, befindet sich das hier angebotene Grundstück. Aktuell ist… Weitere Informationen finden Sie im […]

Artikel lesen