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Rund 35 Prozent der gesamtdeutschen Endenergie wird in Gebäuden verbraucht, vor allem für Heizung und Warmwasser. Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), dem seit Anfang 2021 geltendem Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030, möchte die Bundesregierung bis zum Jahr 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand realisieren.
Was ist die BEG?
Die BEG ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich. Es in eine Grundstruktur die sich in drei Teilprogrammen aufteilt:
Die BGM EM gilt bereits seit dem 1. Januar. Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, Erneuerbare Energien für Heizungen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme. Ab dem 1. Juli treten die beiden anderen Programme in Kraft. Damit gehen die BEG Wohngebäude und die BEG Nichtwohngebäude – jeweils als Kredit- und Zuschussförderung – sowie die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) bei der KfW an den Start. Mehr Informationen zu den Kriterien und zur Antragsstellung finden Interessierte auf den Seiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
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