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Wuchern die Wurzeln zum Nachbargrundstück herüber, sorgt das nicht selten für Ärger. Doch was passiert, wenn hierdurch auch noch Schäden entstehen? Kann vom Nachbarn verlangt werden, dass dieser die Schäden beseitigt oder darf man sie selbst beseitigen und vom Nachbarn Schadenersatz fordern? Hierzu hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt.
In Deutschland werden pro Jahr in etwa 220.000 Baugenehmigungen erteilt – hauptsächlich in Papierform. Das könnte bald ein Ende haben: die Einführung der digitalen Baugenehmigung soll noch in diesem Jahr weiter vorangetrieben werden und somit Zeit und Geld sparen.
Sonnt der Vermieter sich nackt im Hinterhof, haben die Mieter das im Einzelfall zu dulden. Die „Gebrauchstauglichkeit“ der Räume werde dadurch nicht beeinträchtigt, so urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem aktuellen Fall.
Private Haushalte, die nicht mit Gas, sondern mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können ab Mai Härtefallhilfen beantragen, um die gestiegenen Kosten abzuschwächen. Die ersten Bundesländer nehmen ab dem 2. Mai Anträge entgegen.