Hier erfahren Sie immer aktuellste Nachrichten von Werner Eisele Ihrem Haus- und Grundstücksmakler in Hamburg oder auch ganz allgemeine Themen rund um die Immobilienbranche.
Zahlt ein Mieter zwei Monate oder länger keine Miete, kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen. Begleicht der Mieter die Rückstände jedoch innerhalb einer zweimonatigen Schonfrist, wird die fristlose Kündigung unwirksam. Aus diesem Grund sprechen viele Vermieter zusätzlich eine ordentliche Kündigung aus. Räumungsklage zunächst abgewiesenDiese ordentliche Kündigung soll vermeiden, dass der Mieter seine Rückstände ausgleicht, […]
Ein Eigentümer ärgerte sich über die Bäume seines Nachbarn, die auf sein Grundstück ragten. Als der Nachbar auch nach mehrfacher Aufforderung keinen Rückschnitt vornahm, beauftragte er eine Fachfirma – und wurde verklagt. Eigentümer veranlasst RückschnittDie Bäume ragten mehrere Meter über das Grundstück des Eigentümers herüber. Dieser ärgerte sich über Laub und Vogelkot auf seiner Terrasse. […]
Mit dem Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler wurde am 1. August 2018 die Fortbildungspflicht für diese Berufsgruppen eingeführt. 20 Stunden in drei Jahren sind seitdem Pflicht. Diese Formulierung sorgte für Unklarheiten – jetzt wird nachgebessert. Unklarheiten über Weiterbildungszeitraum beseitigtDie neuen Gesetzesregelungen sind in der Gewerbeordnung (GewO, § 34c Abs. 2a) […]
Eine Münchner Vermieterin begründete eine geforderte Mieterhöhung mit den Vergleichsmieten, die sie einem großen Online-Immobilienportal entnommen hat. Ihr Mieter hielt dieses Vorgehen für unwirksam und verweigerte seine Zustimmung – das Amtsgericht München gab ihm Recht. Hintergrund: Städtischer Mietspiegel nicht nachvollziehbarDie Vermieterin begründete ihr Vorgehen damit, dass der Münchner Mietspiegel wegen fehlender Nachvollziehbarkeit nicht heranzuziehen war. […]